Jugendarbeitsschutzuntersuchung nach dem JuArbSchutzgesetz

Die Jugendarbeitsschutzuntersuchung ist Pflicht gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder ein berufliche Tätigkeit beginnen. Die Untersuchung sollte frühestens 14 Monate vor Aufnahme des Arbeitsverhältnisses erfolgen. 

Ein Arzt nach Wahl kann für die Untersuchung aufgesucht werden; zur vorher vereinbarten Untersuchung ist der Untersuchungsberechtigungsschein mit dem Erhebungsbogen mitzubringen. Diese Formulare gibt es beim Bürgeramt im Rathaus der zuständigen Gemeinde am Hauptwohnsitz; die Kosten für die Untersuchung trägt das jeweilige Bundesland. 

Die Untersuchung selbst beinhaltet eine ausführliche Befragung nach dem mitgebrachten Bogen, auf dem der Untersuchungsberechtigte seine eigenen Angaben bereits gemacht haben sollte, und eine Ganzkörperuntersuchung, außerdem die Untersuchung einer Urinprobe. Bei dieser Untersuchung liegt das Schwergewicht auf der gesundheitlichen Eignung der Jugendlichen für den gewählten Beruf. Gegebenenfalls ist eine Ergänzungsuntersuchung bei einem weiteren Arzt nötig oder eine Nachuntersuchung, die dann innerhalb des ersten Jahres des Ausbildungsverhältnisses erfolgen sollte. 

Zur Untersuchung sollte der Impfpass mitgebracht werden. Für die Absprache eines Termins sprechen Sie uns bitte an!