Jugendschutzuntersuchung

Als Einstieg in das Jugendalter und um den Wechsel zum „Erwachsenenmediziner“ leichter zu gestalten, bieten wir die J1 und J2 an.
Vom 12. bis 14. Lebensjahr hat Ihr Kind erneut Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung. Eine gute Gelegenheit, sich allein und vertraulich beraten zu lassen. Nach einer längeren Zeitspanne bietet sie noch mal Gelegenheit, den allgemeinen Gesundheits-zustand Ihres Kindes, seinen Impfstatus und seine Entwicklung insgesamt zu überprüfen. Sollten es Probleme geben (z.B. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben) können diese bei der J1 frühzeitig erkannt und behandelt werden. 
Die J1 umfasst eine eingehende körperliche Untersuchung sowie ein Gespräch über Besonderheiten im Verhalten und in der Entwicklung Ihres Kindes. 
- Körpergröße, Gewicht und Blutdruck werden gemessen und eine Urinprobe wird untersucht 
- der Stand der Pubertätsentwicklung wird überprüft 
- die Organe und das Skelettsystem werden untersucht 
- ggf. wird eine Laboruntersuchung veranlasst 
- ggf. wird ein EKG und eine Lungenfunktionsprüfung veranlasst 
- die seelische und schulische Entwicklung sowie mögliche Auffälligkeiten stehen im Mittelpunkt 
In einem ausführlichen Gespräch ist das Verhalten des Kindes hinsichtlich Rauchen, Alkoholkonsum und Medienumgang von Interesse und es werden Ratschläge für eine gesunde Lebensführung gegeben. Es wird erneut der Impfstatus überprüft und ggf. mit Ihrem Einverständnis vervollständigt. 
Der Übergang vom Kind sein ins Erwachsenenalter ist eine schwierige Entwicklungsphase. Die Pubertät bringt eine Reihe körperlicher und seelischer Veränderungen mit sich, mit denen Heranwachsende erst einmal zurechtkommen müssen. Die J1 gibt die Gelegenheit, in Ruhe über alles zu sprechen: Sexualität und Verhütung, Drogen, Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Ess- Störungen, Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis. 
Anmerkung: Es wird darauf hingewiesen, dass alle Vorsorgeuntersuchungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen in einem eingeschränkten Zeitfenster durchgeführt werden müssen. Andernfalls können diese Untersuchungen nur als IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung) berechnet werden.